Möglichkeiten der Kostenübernahme
Ich betreibe eine Privatpraxis für Psychotherapie, d.h. ich besitze leider keine Zulassung für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen. Ich behandle Privatversicherte (mit und ohne Beihilfeberechtigung) sowie Selbstzahlende. Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zur Kostenübernahme durch unterschiedliche Kostenträger. Bitte lesen Sie auch die Informationen zur Honorarübersicht meiner Praxis, um die Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger erfragen zu können. Coaching und Beratung sind keine erstattungsfähigen Leistungen der Krankenversicherung und sind daher Selbstzahlerleistungen. Sollten Sie eine Therapie über andere Kostenträger anstreben (z.B. Heilfürsorge der Bundeswehr etc.) zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Private Krankenversicherung + Beihilfeempfänger:innen
Als Privatversicherte haben Sie mit ihrer Versicherung einen Vertrag abgeschlossen, der einen gewissen Leistungskatalog umfasst. Dieser fällt je nach Tarif unterschiedlich aus. Die ersten fünf sogenannten "probatorischen Sitzungen" werden in der Regel durch Ihre Versicherung (bzw. die Beihilfe) übernommen. Wenn wir uns innerhalb der fünf Sitzungen gemeinsam für eine ambulante Therapie entscheiden, beantragen wir diese zusammen beim entsprechenden Kostenträger. Dieser genehmigt je nach Tarif ein Sitzungskontingent bis zu einem gewissen Kostenfaktor. Sie sollten daher mit Ihrem Kostenträger klären, ob die Kosten für unsere Behandlung voll übernommen werden (siehe Honorarübersicht), oder ob ein Eigenanteil verbleibt. Beihilfeberechtigte sollten dies sowohl mit der Beihilfe, als auch mit ihrer privaten Krankenversicherung klären.
Selbstzahlende
Wenn Sie Coachingleistungen oder psychologische Beratungen wahrnehmen wollen, dann ist dies eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von Krankenversicherungen übernommen. Einige entscheiden sich auch bei der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie dazu, die Kosten selbst zu tragen. In der Honorarübersicht finden Sie Informationen zu den Kosten der Behandlung.
Honorarübersicht
Die folgende Datei gibt einen Überblick über die in Rechnung gestellten Leistungen. Dabei sollten Sie, wie oben beschrieben, mit Ihrem Kostenträger Rücksprache halten, ob eine volle Kostenübernahme möglich ist oder ob ein Eigenanteil für Sie verbleibt.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), die Teil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist. Die Kostenstellung folgt der Honorarvereinbarung.
Honorarvereinbarung
Leistungen | GOP-Ziffer | Steigerungsfaktor | Betrag in € | Anzahl |
Psychotherap. Sprechstunde, 50 Min. | A812 | 2,3* | 134,06 | bis zu 3x möglich |
Probatorische Sitzung, 50 Min. | 870 | 2,3* | 100,55 | bis zu 5x möglich |
Psychotherapeutische Akutbehandlung (A)/ Kurzzeittherapie (KZT), 50 Min. | A812 | 2,3* | 134,06 | bis zu 12 (A)/ 24 (KZT) Sitzungen |
Psychotherap. Langzeittherapie (LZT), 50 Min. | 870 | 2,3* | 100,55 | individuell (idR ab 25. bis 60./80. Sitzung) |
Erhebung des psychischen Befundes | A801 | 2,3 | 33,52 | 1x pro Sitzung |
Verhaltenstherapeutisch orientiertes Coaching** | - | - | 134,06 | individuell |
Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,3* | 123,34 | einmalig zu Behandlungsbeginn |
Therapieantrag an den Kostenträger, je angefangener Stunde Arbeitszeit | A85 | 2,3* | 67,03 | einmalig zu Behandlungsbeginn |
Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage**) | - | - | 80,00 | pro ausgefallene Sitzung |
** Keine Heilleistung, daher keine Erstattung durch Kostenträger möglich
Weitere GOP-Leistungen wie die Erhebung psychischer Befunde, konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzt:innen, telefonische Beratungen, Bescheinigungen u.a. können dazu kommen.